13 des Beschuldigten ersichtlich, die er durch die Ausschreibung im SIS (zusätzlich zur Landesverweisung aus der Schweiz) hinzunehmen hätte. Eine Ausschreibung im SIS erweist sich damit auch als verhältnismässig. Die Ausschreibungsvoraussetzungen im Sinne von Art. 21 und Art. 24 SIS- Verordnung-Grenze sind erfüllt, weshalb die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im SIS anzuordnen ist. 13. Weitere Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen.