Insgesamt besteht somit ein gewichtiges Fernhaltungsinteresse zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, weshalb die Landesverweisung für die Dauer von sechs Jahren auszusprechen ist. 9.5 Fazit Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte für die Dauer von sechs Jahren des Landes zu verweisen. Soweit der Beschuldigte zwischenzeitlich mit Urteil des Tribunal correctionnel Lausanne vom 5. September 2025 ebenfalls (rechtskräftig) zu einer Landesverweisung von sechs Jahren verurteilt wurde (pag.