Es dürfte ihm damit ohne weiteres möglich sein, gesellschaftlich, beruflich und sozial in seinem Heimatland wieder Fuss zu fassen. Demgegenüber verfügt er in der Schweiz über keinerlei Bezugspunkte und über keinen Aufenthaltstitel (mehr). Seine Ausführungen vor der Vorinstanz, wonach er sich eine Zukunft in der Schweiz vorstellen könne (pag. 165 Z. 25), und alles, was er sich aus finanziellen Gründen erträume, in N.________(Land) nicht akzeptiert werde (pag. 165 Z. 29 f.), sind schliesslich unbehelflich.