172ter StGB und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) zu einer Freiheitsstrafe von 80 Tagen und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt wurde. Am 5. September 2025 erfolgte eine weitere Verurteilung des Tribunal correctionnel Lausanne wegen einfacher Körperverletzung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das BetmG zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer Busse von CHF 300.00 sowie einer Landesverweisung (pag. 417 ff.). Der Beschuldigte trat ab dem Zeitpunkt seiner Einreise in die Schweiz bis zu seiner Verhaftung somit immer wieder deliktisch in Erscheinung.