Aus dem oberinstanzlich edierten Strafregisterauszug ist ersichtlich, dass der Beschuldigte mit Urteil des Ministère public cantonal STRADA à Lausanne vom 15. Juni 2023 wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (teilweise i.V.m. Art. 172ter StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen sowie einer Busse von CHF 300.00 und mit Urteil des Ministère public cantonal STRADA à Lausanne vom 13. Oktober 2023 wegen Diebstahls und dem Versuch dazu, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage nach Art. 172ter StGB und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG;