2.1. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00, wobei die Polizeihaft von 3 Tagen im Umfang von 3 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet wurde und der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben wurde und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde; 2.2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage festgesetzt wurde. II. 3. A.________ sei gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche zu verurteilen: 3.1. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren;