Mit Verfügung vom 27. Oktober 2025 stellte die Verfahrensleitung fest, dass der Entscheid des SEM vom 1. September 2025 gemäss Auskunft des SEM vom 24. Oktober 2025 am 8. Oktober 2025 in Rechtskraft erwachsen ist. Weiter gab sie bekannt, dass angesichts des rechtskräftigen abweisenden Asylentscheids und des Nichtfesthaltens des Beschuldigten an der Geltendmachung eines (unechten) Härtefalls von einem Wechsel D.________(Ortschaft) mündliche Verfahren abgesehen werde.