384). Mit Blick auf den ausstehenden Entscheid des SEM betreffend das Asylgesuch des Beschuldigten wurde das Berufungsverfahren im Einverständnis der Parteien mit Verfügung vom 9. August 2024 sistiert (pag. 388 f.). Nach Einlangen des Entscheids des SEM vom 1. September 2025 (Posteingang: 17. September 2025; pag. 398 ff.) nahm die Verfahrensleitung das Berufungsverfahren mit Verfügung vom 18. September 2025 wieder auf (pag. 405 f.). Rechtsanwalt B.__