2. Berufung und Gang des Berufungsverfahrens Das Urteil wurde der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 25. Oktober 2023 zugestellt (pag. 180; pag. 241). Mit Eingabe vom 2. November 2023 meldete die Staatsanwaltschaft dagegen fristgerecht Berufung an (pag. 182). Am 27. Dezember 2023 stellte die Vorinstanz der Generalstaatsanwaltschaft die schriftliche Urteilsbegründung zu, datierend vom 21. Dezember 2023 (pag. 187 ff. und pag. 235). Mit Eingabe vom 9. Januar 2024 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft die Berufung und beschränkte diese auf die Landesverweisung (pag. 239 f.).