Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 3'695.20. Rechtsanwalt B.________ verzichtet auf die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). IV. Im Zivilpunkt wird weiter verfügt: