4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'750.00 der Staatsanwaltschaft und Gerichtskosten von CHF 1'800.00, insgesamt bestimmt auf CHF 4'550.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 3'950.00. 2 III.