A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung (abzüglich der Kosten für die Übersetzung) von CHF 7'737.40 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar (abzüglich der Kosten für die Übersetzung) von CHF 1'439.90 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Hinsichtlich der Übersetzungskosten von CHF 460.45 besteht keine Rück- und Nachzahlungspflicht.