machte für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Zeitaufwand von 16.04 Stunden, Auslagen von insgesamt CHF 135.30, Reisezuschläge von CHF 100.00 zzgl. MWST sowie Auslagen für die Übersetzung von CHF 194.60 geltend (pag. 461 ff.). Zu berücksichtigen ist ferner die Dauer der Berufungsverhandlung sowie die mündliche Urteilseröffnung inkl. Nachbesprechung im Umfang von 5.5 Stunden (vgl. pag. 428; pag. 457). Darüber hinaus erscheinen die geltend gemachten Aufwände angemessen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.__