18. Fazit Der Beschuldigte hat der Straf- und Zivilklägerin eine Genugtuung von CHF 10'000.00, zuzüglich 5% Zins seit dem 12. Februar 2021 auszurichten. Da die Beurteilung des Zivilpunkts nur einen geringfügigen Mehraufwand verursacht hat, werden dafür keine Kosten ausgeschieden. VII. Kosten und Entschädigung