199 f.). In der Hauptverhandlung zeigte sich, dass die Straf- und Zivilklägerin nach wie vor unter dem traumatisierenden Erlebnis leidet und sie infolge des Vaginismus immer wieder an das Erlebte erinnert wurde (pag. 237 Z. 27 ff.). Wie belastend und während einer langen Zeit allgegenwärtig die traumatischen Erlebnisse für die Straf- und Zivilklägerin waren, zeigt sich auch daran, dass sie im Nachgang zu den Ereignissen während einer verhältnismässig längeren Dauer in psychologischer Behandlung war. Dem Bericht von Z.________ vom 22. Juni 2022 ist denn auch zu entnehmen, dass der Straf- und Zivilklägerin die Diagnose einer (reaktiven) depressiven Episode (F32.0) gestellt wurde (pag.