Auch wirtschaftlich ist ihm dies nicht vollumfänglich gelungen und er ist finanziell von der Unterstützung seiner Freunde und der Partnerin abhängig. Seine Eltern, Geschwister und seine übrigen Verwandten sowie Freunde leben in L.________(Land) und der Beschuldigte beherrscht seine Muttersprache Spanisch und auch Englisch wesentlich besser als Deutsch. Von seiner Ehefrau lebt der Beschuldigte nunmehr getrennt. Er ist insofern mit seinem Heimatland stärker verwurzelt als in der Schweiz. Die Aussichten auf eine (Wieder-)Eingliederung in der Schweiz sind nicht günstig.