31 wird, sich an die Schweizerische Rechtsordnung zu halten. Insgesamt ist ein (geringes) Rückfallrisiko somit nicht zu verneinen. Dass die Strafe bedingt ausgesprochen worden ist, spielt für die Einschätzung der Rückfallgefahr im Rahmen der Prüfung der Landesverweisung keine Rolle, da im ausländerrechtlichen Bereich ein strengerer Beurteilungsmassstab gilt (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_748/2021 vom 8. September 2021 E. 1.3.2; 6B_460/2021 vom 9. Juni 2021 E. 5.4; 6B_736/2019 vom 3. April 2020 E. 1.2.2).