An der Universität von L.________(Land) habe er zwei Jahre T.________ (Studienfach) studiert und verfüge über ein Attest als W.________(Beruf) (pag. 242 Z. 11 f.). Bis zum Alter von 33 Jahren lebte der Beschuldigte in L.________(Land) und konnte dort seinen erlernten Beruf (U.________ (Beruf)) ausüben (pag. 25 Z. 228). Er habe verschiedene Arbeiten gemacht und die längste Arbeit sei in einem V.________ (Arbeitsort) gewesen (pag. 26 Z. 231 f.). Insofern verfügt der Beschuldigte bereits über eine gewisse Arbeitserfahrung. Ebenso könnte er in L.________(Land) seiner Tätigkeit als W.________ (Beruf) nachgehen.