242 Z. 5). Aktuell erhält der Beschuldigte nur noch persönliche Unterstützung von seiner Ehefrau. Er lebe von der finanziellen Unterstützung von Freunden und seiner neuen Partnerin (pag. 438 Z. 29 und Z. 33). Sozialhilfebezüge sind über den Beschuldigten keine verzeichnet (pag. 405; pag. 422). Dem Auszug aus dem Betreibungsregister des Betreibungsamts Bern-Mittelland vom 20. November 2024 gehen neun Betreibungen im Gesamtbetrag von CHF 1'585.12 hervor, die allesamt an das Betreibungsamt bezahlt wurden (pag.