Nachdem sie ihm in der Missionarsstellung unmissverständlich erklärte, er solle aufhören, drehte er sie in eine Seitenlage, hielt sie mit dem Arm um deren Bauch fest und setzte den vaginalen Geschlechtsverkehr von hinten fort; in dieser Position konnte er die körperliche Dominanz über die Straf- und Zivilklägerin noch besser ausüben. Trotz ihren Versuchen, mit den Beinen zu zappeln, um von ihm wegzukommen, gelang es dem Beschuldigten, weiterhin in sie einzudringen.