Ob das neue im Vergleich zum alten Gesetz milder ist, beurteilt sich nicht nach einer abstrakten Betrachtungsweise, sondern in Bezug auf den konkreten Fall. Das Gericht hat die Tat sowohl nach altem als auch nach neuem Recht (hypothetisch) zu prüfen und durch Vergleich der Ergebnisse festzustellen, nach welchem der Täter bessergestellt ist (BGE 147 IV 471 E. 4). Der Beschuldigte beging die Vergewaltigung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin im Jahr 2021 und damit vor der Revision des Sexualstrafrechts per 1. Juli 2024. Da der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt (Nötigung zum Beischlaf), welcher neu in Art.