9.4 Erstellter Sachverhalt Gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Straf- und Zivilklägerin erweist sich der Sachverhalt gemäss Anklageschrift vom 7. Oktober 2021 als erstellt. Bezüglich des Geschlechtsverkehrs in der Seitenlage ist der angeklagte Sachverhalt einzig dahingehend zu präzisieren, als der Beschuldigte die Hüfte respektive den Bauch der Straf- und Zivilklägerin umfasste. 23 III. Rechtliche Würdigung