453) findet sich in den Aussagen des Beschuldigten somit die ganze Spannbreite an unterschiedlichen Angaben; von schlecht zu normal bis hin zu so gut, dass gestöhnt worden sei. Auch hinsichtlich des Rahmengeschehens verstrickte sich der Beschuldigte in diverse Widersprüche. Zur Frage nach dem Grund für den Kontaktabbruch gab er zunächst an, es sei für ihn sinnlos gewesen, eine Beziehung mit der Straf- und Zivilklägerin weiterzuführen, wenn sie sowieso eine andere Person gehabt habe (pag. 11 Z. 69 f.). Er habe keine Befriedigung gefühlt, habe keinen harmonischen Kontakt und keine Gefühle gehabt (pag. 13 Z. 165 f.).