Im Rahmen der zweiten Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft und nur vier Monate später sagte der Beschuldigte zwar wiederum aus, er sei am Anfang auf ihr gewesen, dann hätten sie die Stellung gewechselt z.B. «Doggystyle». Jedoch gab er erstmalig zu Protokoll, dass sie es auch «seitlich» gemacht hätten (pag. 21 Z. 62 ff.). Davon, dass die Straf- und Zivilklägerin oben gewesen sei, sprach der Beschuldigte nicht mehr. Zudem fällt auf, dass der Beschuldigte bezüglich der seitlichen Stellung seine Aussagen jenen der Straf- und