Im Besonderen fällt auf, dass der Beschuldigte die Stellungen während des Geschlechtsverkehrs in jeder Einvernahme unterschiedlich beschrieb. Zunächst gab er an, sie hätten diesen in der Missionarsstellung und anschliessend «Doggystyle» vollzogen und in der letzten Stellung sei die Straf- und Zivilklägerin über ihm gewesen (pag. 13 Z. 151 ff.). Im Rahmen der zweiten Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft und nur vier Monate später sagte der Beschuldigte zwar wiederum aus, er sei am Anfang auf ihr gewesen, dann hätten sie die Stellung gewechselt z.B. «Doggystyle».