Gerade im Zusammenhang mit dem Geschlechtsverkehr sind die Aussagen des Beschuldigten auffällig karg. Auf Frage, wie die sexuelle Interaktion mit der Straf- und Zivilklägerin gewesen sei, antwortete der Beschuldigte vor der Polizei: «Wir begaben uns ins Bett und hatten Geschlechtsverkehr. Nach dem Geschlechtsverkehr war ich noch für ca. eine halbe Stunde bei ihr» (pag. 13 Z. 143 f.). Erst auf mehrmalige Nachfrage hin ergänzte und präzisierte er seine diesbezüglichen Aussagen (pag. 13 Z. 147 ff.; pag. 13 Z. 151 ff.).