Sie gab konstant an, dass ihr der Beschuldigte gesagt habe, dass er sie während des Geschlechtsverkehrs nicht verstanden habe. Für sie sei es nicht nachvollziehbar, dass er sie vorher verstanden habe und dann zu diesem Zeitpunkt nicht mehr (pag. 31 Z. 69 ff.; pag. 36 Z. 333 ff.; pag. 42 Z. 69 ff.; pag. 231 Z. 45 ff.; pag. 233 Z. 20 ff.; pag. 237 Z. 34 ff.; pag. 432 Z. 22 f. und Z. 26 f.). Bei der Durchsicht der Chatnachrichten wird deutlich, dass sich beide Beteiligten auch schriftlich in englischer Sprache verständigen können. Ebenfalls gaben beide übereinstimmend an, dass man sich auf Englisch unterhalten (pag.