In der Missionarsstellung konnte er sein eigenes Körpergewicht einsetzen und in der seitlichen Stellung hielt er die Straf- und Zivilklägerin mit seinem Arm am Bauch fest und rutschte nach, als sie wegrutschen wollte. Die Straf- und Zivilklägerin gab an, es habe nicht weh getan, als der Beschuldigte sie gehalten habe, es sei aber kräftig genug gewesen, dass sie sich nicht habe befrei-