433 Z. 27 f.). Ebenfalls stets gleichbleibend gab die Straf- und Zivilklägerin zu Protokoll, dem Beschuldigten mehrfach gesagt zu haben, er solle aufhören («please stop it, it hurts») und vermochte ihre körperliche Gegenwehr wiederzugeben (als sie auf dem Rücken gelegen habe, habe sie versucht, den Beschuldigten mit den Händen von sich zu stossen; in der seitlichen Position habe sie versucht, mit den Beinen wegzukommen; sie habe mit den Beinen gezappelt und versucht, sich zu wehren und wegzukommen). Der Beschuldigte habe nicht auf die Aufforderung, das Wegstossen und Zappeln reagiert (pag. 30 Z. 61 ff.; pag. 33 Z. 167 f., Z. 190 und Z. 197 ff.; pag. 42 Z. 62 ff.; pag. 43 Z. 94 ff.