10 ten Treffen mehr als nur Küssen gewesen sei (pag. 235 Z. 38; pag. 236 Z. 43 ff.). Allerdings schrieb sie dem Beschuldigten auch, dass sie Zeit brauche, um Leuten zu vertrauen und kuscheln in Ordnung sei. Ob sie tatsächlich eine feste Beziehung mit dem Beschuldigten anstrebte, kann letztlich offenbleiben. Ein «Kribbeln» dürfte sie gestützt auf ihre Aussagen (vgl. pag. 237 Z. 9) sowie angesichts der Chatnachrichten verspürt haben und sie war dem sexuellen Kontakt mit dem Beschuldigten nicht abgeneigt.