Diese stützen – wie von der Vorinstanz treffend erwogen – die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin offensichtlich. Nach Überzeugung der Kammer sprechen diese eine deutliche Sprache. Hervorzuheben sind insbesondere eine Konversation zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin vom 8. Februar 2021 sowie die letzten Nachrichten vom 11. Februar 2021 (pag. 53 ff., wobei die verwendeten Emojis in eckigen Klammern sinngemäss wiedergegeben werden): Straf- und Zivilklägerin: I think a lot of yesterday Beschuldigter: Me too baby