7 Das Ganze überlagernd ist sodann betreffend ein allfälliges Motiv für eine Falschbelastung durch die Straf- und Zivilklägerin Beweis zu führen. Und schliesslich ist mit Blick auf die Strafzumessung und den Zivilpunkt zu fragen, was die Tat für physische und psychische Auswirkungen auf die Straf- und Zivilklägerin hatte und allenfalls nach wie vor hat (pag. 45 Z. 172 ff., pag. 237 Z. 27 ff.).