5.3 Anträge der Straf- und Zivilklägerin Die an der Berufungsverhandlung von Rechtsanwältin D.________ für die Strafund Zivilklägerin gestellten Anträge lauten wie folgt (pag. 467, Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 02. März 2023 in Rechtskraft erwachsen ist. II. A.________ sei in Bestätigung des Urteils des Regionalgerichts Bern Mittelland vom 02. März 2023 schuldig zu sprechen wegen Vergewaltigung, begangen am 11. Februar 2021 in E.________(Ortschaft), zum Nachteil von C.________.