4. Opferschutzmassnahmen Mit Eingabe vom 8. Februar 2024 stellte Rechtsanwältin D.________ namens und auftrags der Straf- und Zivilklägerin im Hinblick auf die Berufungsverhandlung den Antrag auf Konfrontationsvermeidung mit dem Beschuldigten und Dispensation von der Verhandlung mit Ausnahme ihrer eigenen Einvernahme. Ebenfalls beantragte sie, dass sich die Straf- und Zivilklägerin zur Einvernahme von einer Vertrauensperson begleiten lassen könne und die Öffentlichkeit für die Dauer ihrer Einvernahme auszuschliessen sei (pag. 346 f.). Diese Anträge wurden mit Verfügung vom 25. März 2024 gutgeheissen (pag. 369 f.).