345 f.), wurden die Beweisanträge des Beschuldigten mit Beschluss vom 4. März 2024 begründet abgewiesen (pag. 356 ff.). Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug, datierend vom 27. November 2024, Betreibungsregisterauszüge des Betreibungsamts Seeland und des Betreibungsamts Bern-Mittelland, je mit Datum vom 20. November 2024, sowie Berichte hinsichtlich der Prüfung einer