345). Mit Verfügung vom 3. April 2024 nahm die Verfahrensleitung Kenntnis davon, dass dem Beschuldigten die Vorladung für die Berufungsverhandlung vom 10./11. Dezember 2024 nicht zugestellt werden konnte. Rechtsanwalt B.________ wurde aufgefordert, innert Frist die aktuelle Adresse des Beschuldigten bekannt zu geben (pag. 381 f.). Mit Eingabe vom 24. April 2024 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, dass es sich bei der dem Gericht bekannten Adresse um die aktuelle Adresse des Beschuldigten handle.