3. Für die Beurteilung des Zivilpunktes werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. IV. Weiter wird verfügt: 1. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m Art. 16 Abs. 1 Bst. e und 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).