III. Kosten- und Entschädigungsfolgen des Neubeurteilungsverfahrens Für das schriftlich durchgeführte Neubeurteilungsverfahren werden die Verfahrenskosten aufgrund des vergleichsweise geringen Aufwands auf CHF 800.00 festgesetzt (Art. 27 Abs. 1 Bst. b VKD). Angesichts des Verfahrensausgangs hat der Kanton Bern diese Verfahrenskosten zu tragen. Unter Berücksichtigung des gebotenen Zeitaufwands im Neubeurteilungsverfahren erscheint eine pauschale Entschädigung des Beschuldigten von CHF 250.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) angemessen. IV. Verfügungen 8. Für die weiteren Verfügungen wird auf das nachfolgende Dispositiv verwiesen.