Bern erscheint auch der Kammer für das teilweise Obsiegen des Beschuldigten vor dem Berufungsgericht als gerechtfertigt. Entsprechend den Anträgen der Parteien sind die Verfahrenskosten des Rechtsmittelverfahrens damit im Umfang von 2/5, ausmachend CHF 1'892.80, vom Kanton Bern zu tragen. Die restanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2'839.20, werden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt.