I. die Rechtskraft des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 1. Februar 2023 fest, soweit die Einstellungen von Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), dessen Frei- und Schuldsprüche, den Strafpunkt, die Kos- ten- und Entschädigungsfolgen des erstinstanzlichen Verfahrens, den Zivilpunkt sowie die Erstellung eines DNA-Profils des Beschuldigten betreffend. Ferner ordnete das Obergericht eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) an (Dispositiv-Ziff.