23 rheiten gesprochen werden kann und angesichts des gewichtigen öffentlichen Interesses, die Gesellschaft (und im Speziellen Kinder) vor weiteren Delikten gegen die sexuelle Integrität zu schützen, ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanzen die Voraussetzungen für eine Versetzung in den offenen Vollzug als (noch) nicht erfüllt erachten. Eine solche würde überdies den von Dr. med. C.________ empfohlenen langsamen Progressionsschritten zuwiderlaufen.