Daher ist derzeit ungewiss, wie er auf alltägliche Trigger reagieren wird, denen er seit bald neun Jahren nicht mehr ausgesetzt war. Seine Legalprognose bei erweiterten Freiräumen kann derzeit schlichtweg nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Nach dem Gesagten stellt der Umstand, dass die Vollzugsbehörden die vom Beschwerdeführer im Jahr 2015 abgeschlossene Therapie und seine bis ins Jahr 2016 erfolgreich wahrgenommenen begleiteten Ausgänge und Tagesurlaube nicht unbesehen als positive Faktoren in die Beurteilung seiner Legalprognose einfliessen lassen – entgegen