20 Der Beschwerdeführer bringt nichts vor, was die Einschätzung von Dr. med. C.________ und den Vorinstanzen hinsichtlich der als negativ beurteilten Legalprognose und des daraus folgenden Schlusses, dass eine bedingte Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht wäre, als fehlerhaft erscheinen liesse. Soweit der Beschwerdeführer erstens und unter Bezugnahme auf den Vollzugsplan der JVA D._____