im Ergänzungsgutachten vom 1. Dezember 2020 noch immer einen «erheblichen» Behandlungsbedarf und im Falle einer bedingten Entlassung (und ohne weitere therapeutische Erfolge) ein «hohes» Rückfallrisiko für sexuelle Handlungen mit Kindern und illegaler Pornographie. Dr. med. C.________ riet von einer bedingten Entlassung bis auf Weiteres ab und erachtete eine solche als erst in mehreren Jahren für möglich, nachdem Bewährungs- und Beurteilungsfelder geschaffen werden konnten, in denen die Veränderungen in den deliktrelevanten Problembereichen alltagsnah eingeschätzt werden konnten (vgl. E. 15.1 hiervor).