Hinsichtlich die Gewährung von Vollzugslockerungen sodann zog die SID in Erwägung, dass gemäss der jüngsten Begutachtung durch Dr. med. C.________ vom 1. Dezember 2020 langsame Progressionsschritte erfolgen sollen und Lockerungen, die über begleitete Ausgänge hinausgehen und nicht in ein langfristiges Konzept eingebunden sind, nicht empfohlen seien. Entsprechend könne vorliegend einzig die Gewährung eines begleiteten Ausgangs/Urlaubs ernsthaft in Betracht gezogen werden.