15.2 Vollzugsbericht der JVA D.________ vom 9. Mai 2023 Die Anstaltsleitung hielt im Vollzugsbericht der JVA D.________ vom 9. Mai 2023 fest, der Beschwerdeführer habe sich gut in der Gruppe H.________ eingelebt. Er sei den im Vollzugsplan der JVA D.________ vom 9. März 2022 festgehaltenen Zielsetzungen betreffend a) Erwerb, Erhalt resp. Erweiterung sozialer und alltagspraktischer Fertigkeiten, b) Erwerb, Erhalt resp. Erweiterung beruflicher Fertigkeiten und Fähigkeiten durch einen zweckmässigen Arbeitseinsatz sowie c)