Bei einer bedingten Entlassung müsse aktuell – ohne weitere therapeutische Erfolge – von einem hohen Rückfallrisiko für sexuelle Handlungen mit Kindern und illegaler Pornographie ausgegangen werden (amtliche Akten BVD, pag. 2650 ff.). Zur Frage, ob aus forensisch-psychiatrischer Sicht aktuell (Jahr 2020) Vollzugslockerungen in Betracht kommen, führte Dr. med. C.________ aus, diese Frage übersteige seine Rolle und Kompetenz als Gutachter. Aus seiner Sicht dränge sich eine Planung auf, die auf eine langfristig angelegte Entlassung aus der Verwahrung abziele.