2648 f.). Zur Frage des Obergerichts, wie aktuell (Jahr 2020) die spezifische Legalprognose des Beschwerdeführers für die erneute Begehung von Sexualdelikten einzuschätzen sei, erklärte Dr. med. C.________, im geschlossenen Vollzug sei bei (teil-) begleiteten Ausgängen und Urlauben von einem geringen Risiko für sexuelle Handlungen mit Kindern und illegale Pornografie auszugehen, weil solche Ausgänge nur wenige Stunden dauern und sich beim Beschwerdeführer keine Hinweise auf impulsive Tathandlungen sondern relativ lange Tatanlaufzeiten fänden. Gleiches gelte