Es bleibe zu hoffen, dass sich der Beschwerdeführer irgendwann auf eine solche Massnahme einlasse. Der bisherige Vollzug seit dem Jahr 2014 zeige klar, dass die Perspektive von Lockerungen aus der Verwahrung mit dem Ziel einer Entlassung zeitlich massive Nachteile nach sich ziehe. Das Beharren auf Lockerungen führe nicht zu einer Beschleunigung, sondern im Gegenteil zu einer Verlangsamung des gewünschten Prozesses. Leider lehne der Beschwerdeführer solche Massnahmen hartnäckig ab.