Trotz des mittlerweile seit sechs Jahren laufenden Konflikts hinsichtlich der geforderten Lockerungen sei er im therapeutischen Kontakt geblieben und auch im Rahmen der aktuellen Begutachtung auslenkbar und zumindest in gewissem Rahmen kompromissbereit. Aktuell (im Jahr 2020) sei das Rückfallrisiko für Sexualdelikte im geschlossenen und offenen Vollzug kurzund mittelfristig als gering einzuschätzen, zumal der Beschwerdeführer sich gut an Regeln halte, zuverlässig Termine einhalte, es keine Hinweise für eine suchtartige Sexualität mehr gebe und im geschlossenen Setting keine Kinderkontakte bestünden.